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Arbeitnehmerüberlassung / Zeitarbeit beschreibt das Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitgeber (Verleiher), Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) und dem Einsatzbetrieb (Entleiher).
Der Personaldienstleister (Verleiher) überlässt in der Folge die Arbeitskraft des Arbeitnehmers an den Einsatzbetrieb, wobei dieser lediglich für die effektiv geleistete Arbeitszeit aufkommt.